Während der letzten Generalversammlung wurde das neue Logo sowie das Siegel "Mitglied der VABS" vorgestellt.
Das unten dargestellte Siegel steht ausschliesslich den Mitgliedern der VABS als Qualitätskennzeichen zur Verfügung. Es kann auf folgenden Unterlagen verwendet werden.
Die Generalversammlung 2011 der Vereinigung Asbest-Berater Schweiz findet am kommenden 12. Mai im Verkehrshaus Luzern, Veranstaltungsraum DC3 statt.
Der offizielle Teil wird um 15h00 beginnen. Anschliessend wird es einen Apero geben. Die Mitglieder sind ausserdem eingeladen an einer Spezialführung mit einem der Konservatoren des Verkehrshauses teilzunehmen, bei der es unter anderem um Asbest in alten Fahrzeugen geht.
Im Frühling 2010 hat der Kanton Waadt ein neues Gesetz angenommen, welches explizit verlangt dass „Bei Abbruch- oder Umbauvorhaben, die einer Bewilligungspflicht unterliegen und Gebäude betreffen, die vor 1991 gebaut wurden, muss der Antragsteller seinem Gesuch eine Asbest-Diagnose des gesamten Gebäudes beilegen" (Link). Wenn Asbest vorhanden ist, und auf Grund der Menge, des Ortes und der Art des Vorkommens, eine Sanierung notwendig ist, muss ausserdem eine Sanierungsprogramm eingereicht werden.
Im Rahmen der Diskussionen mit dem Kanton Waadt bezüglich dessen neuer Richtlinie Asbest wurde das Pflichtenheft für Asbest-Diagnosen leichten Änderungen unterzogen. Es handelt sich um Änderungen die fast ausschliesslich „kosmetischen“ Charakter haben.
Diese neue Version 1.1 ersetzt die bestehende Version 1 vom Juni 2010 welche nicht mehr gültig ist.
Am kommenden 21. Juni 2010 um 15:00 im Hotel Kreuz (Saal Hodler) Uhr findet in Bern die Gründungs-Generalversammlung der Vereinigung Asbest-Berater Schweiz statt.
Die Beratungsfirmen, welche an der Gründungsversammlung teilnehmen wollen und die Aufnahmebedingungen erfüllen (siehe Statuten, insbesondere die Anforderungen bezüglich Ausbildung nach den Vorgaben der VABS, das heisst Beratungsbüros mit mindestens einem Mitarbeiter, oder selbständige Berater, welche mindestens eine viertägige Ausbildung zum Asbestdiagnostiker nach Schweizerischen oder Europäischen Vorgaben durchlaufen haben), sind gebeten, sich bis zum 8. Juni mit folgenden Angaben anzumelden: