Während der letzten Generalversammlung wurde das neue Logo sowie das Siegel "Mitglied der VABS" vorgestellt.
Das unten dargestellte Siegel steht ausschliesslich den Mitgliedern der VABS als Qualitätskennzeichen zur Verfügung. Es kann auf folgenden Unterlagen verwendet werden.
Die Verwendung des Siegels auf Asbest-Berichten ist strickt begrenzt: Das Siegel "Mitglied VABS" darf nur auf der Front-Seite der Asbest-Berichte und auf keinen Fall andernorts im Bericht verwendet werden. Insbesondere darf das Siegel NICHT neben den Namen und der Unterschrift des Asbest-Beraters verwendet werden.
Zu bemerken, dass das Siegel kein Qualitätszertifikat des Berichtes selber, sondern einzig des Mitglieds der VABS ist.
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Die Verwendung des unten dargestellten Logos der VABS ist nur der Vereinigung selber vorbehalten (Briefpapier, Webseite, ...). Es darf auf keinen Fall von den Mitgliedern der VABS verwendet werden.
