Lokale Sektionen VABS

 

Um den Austausch mit den kantonalen Behörden zu fördern, kann der VABS-Vorstand gemäss Art. 8 der Statuten lokale Sektionen einberufen, einsetzen und bei Bedarf auch wieder auflösen.
Diese zusätzlichen Organe verfolgen die gleichen Ziele und Zwecke der VABS.

 

Die Regeln für die lokalen Sektionen sind im Reglement für die Arbeitsgruppen, Kommissionen und lokalen Sektionen der VABS festgehalten, welches vom VABS-Vorstand erlassen wurde und am 12.05.2023 in Kraft trat.

 

Derzeit gibt es zwei lokale Sektionen: die lokale Sektion ASCA Vaud (Waadt) und die lokale Sektion ASCA Genève (Genf). Falls ordentliche VABS-Mitglieder aus anderen Kantonen interessiert sein sollten, eine lokale Sektion zu gründen, dürfen sie mit dem VABS-Sekretariat (info@asca-vabs.ch) Kontakt aufnehmen.

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